NSG Harenzacken

 

Der Harenzacken ist ein Feuchtwald- und Wiesenkomplex mit einer Vielzahl von Kleingewässern und dem verlandeten Albrechtsee.

Verlandeter Albrechtsee

Der Harenzacken gehört zweifelsohne zu den schönsten Waldgebieten im Altkreis Gransee. Das ehemalige Jagdgebiet derer von Werth, die ihren Familiensitz im Schloss Hoppenrade hatten, wurde nach 1945 auf die Bauern der Umgebung verteilt. Schon bald erfolgte die Bewirtschaftung durch den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb der DDR. Insbesondere dem hier viele Jahre wirkenden Revierförster und Naturschutzhelfer Horst Petermann (1928-1994) ist es zu verdanken, dass der Charakter eines Mischwaldes feuchter und frischer Standorte mit seinen Brüchen, Senken und Laubholzbeständen in großen Bereichen erhalten blieb. Ornithologen um den bekannten Griebener Naturschutzhelfer Gerhard Kramer konnten im Harenzacken 120 Vogelarten nachweisen. Gerhard Kramer war es auch, der 1990 bei der zuständigen Naturschutzbehörde den Antrag auf Unterschutzstellung des Harenzacken einreichte. In den zahlreichen Kleingewässern des Gebietes befinden sich stabile Vorkommen der Rotbauchunke und des Moorfrosches. Um den Bestand der seltenen Amphibien zu erhalten wurden zahlreiche Biotoppflegemaßnahmen im Gebiet, so von der Jagdgenossenschaft, der Naturschutzverwaltung und der GRÜNEN LIGA, durchgeführt. Im Jahr 2003 übertrug die Bundesrepublik der GRÜNEN LIGA im Rahmen des Vermögens Rechts Ergänzungs Gesetzes (Verm REG) dem Verein zirka 160 Hektar aus dem Bundesvermögen im Bereich des Schutzgebietes mit dem Auftrag diesen naturnah zu bewirtschaften. Der Wald wird von den Mitgliedern betreut, Entwässerungssysteme wurden zurück gebaut und eine naturnahe Plänterwaldwirtschaft wird entwickelt. Im Juni 2003 wurde die Verordnung über die Ausweisung des Harenzacken zum Naturschutzgebiet durch den damaligen Umweltminister Wolfgang Birthler unterzeichnet. Das Schutzgebiet umfasst 1005 Hektar. Weiterhin ist der Harenzacken auch SPA-Schutzgebiet und Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „Gransee/Zehdenick/Schnelle Havel – IBA BB 024“.

Aktivitäten

Nistkästen für den Harenzacken

Im Wald, da sind die Räuber...

 

Ende März 2020 hatte der Verein auf ca. 1,3 ha ehemaligem Fichtenforst rund 4.000 Rotbuchen- und Stieleichensetzlinge anpflanzen lassen.

Die Grüne Liga hat mit der Flächenübertragung im NSG auch eine Pflicht übernommen:

Sie muss auf ihren Flächen einen gesunden, zukunftsfähigen und artenreichen Wald entwickeln. Diese Pflanzung war Teil dieses Ziels.

Das Besondere hier: Diese Pflanzung wurde nicht gezäunt.

Unstrittig gehören Waldtiere zum Artenreichtum. Der Bestand gerade an Schalenwild muss einen Aufwuchs des Waldes aber möglich machen. Hier ist die Jägerschaft in Verantwortung für den Wald.

 

2015 verpachteten wir unsere Waldflächen wieder an die ortsansässige Jägerschaft längerfristig. Die Jagdpächter versprachen in diesem Zusammenhang eine nachhaltige Regulierung des Wildbestandes zur Herstellung eines verbesserten ökologischen Gleichgewichtes zwischen Wald und Wild.

 

Zudem unterstützt uns hier das Brandenburgische Jagdrecht, wonach ein Aufwachsen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen ist. Die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz, der übrigens auch der Landesjagdverband zugestimmt hatte, ist hier im §8(1) eindeutig: "Forstkulturen bedürfen keiner Schutzvorrichtung bei einer flächigen, mindestens einen Hektar großen künstlichen Verjüngung oder bei natürlicher Verjüngung ...".

Der Verein bot der Jägerschaft auch seine Unterstützung in Form von Bereitstellung von Ansitzen als auch Transportleistungen an.

Bereits etwa ein Monat nach der Pflanzung waren etwa 50% der Buchensetzlinge und ca. 10% der Eichensetzlinge verbissen. Dieser Wildschaden wurde bei der Gemeinde angezeigt. Daraufhin kam es zu einem Gütetermin vor Ort am 11.06.2020.

Als wenn das nicht alles schon schlimm genug wäre:

Die komplette Pflanzung wurde kurz vor dem Termin von Unbekannten herausgezogen und entfernt!

Damit waren die Beweismittel verschwunden und der Gütetermin gegenstandslos. Ein Verbiss war so nicht nachweisbar.

Was bleibt ist das knappe forstliche Urteil eines kopfschüttelnden Profis nach einer kurzen Fahrt durch das NSG Harenzacken:

Hinsichtlich gesehener Wildschäden sei der Waldzustand einfach nur desaströs.

Die Höhe des Bestandes an Schalenwild wird je nach Position unterschiedlich eingeschätzt. Die vernichtende Beurteilung lässt aber keine Interpretation zu. Der Wald leidet. Die Jäger sind zur konsequenten Ausübung ihres Jagdrechtes aufgefordert.